De/SKR04
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Ist der SKR04 als Werk eigentlich urheberrechtlich geschützt?
Zuordnung UStVa
Schlüsselbedeutung
noch zu prüfen
K35 Umsätze, die anderen Steuersätzen unterliegen (Bemessungsgrundlage) K36 Umsätze, die anderen Steuersätzen unterliegen (Steuer)" 1 #f "36")) K39 #(none "39" "Anrechnung (Abzug) der festgesetzten Sondervorauszahlung für Dauerfristverlängerung" 1 #f "39")) K41 #(none "41" "Innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit USt-IdNr. " 2 #f "41")) K42 #(none "42" "Lieferungen des ersten Abnehmers (§25b Abs. 2 UStG) bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfte$ K43 #(none "43" "Weitere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug" 2 #f "43")) K44 #(none "44" "Innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne USt-IdNr" 2 #f "44")) K45 #(none "45" "Im Inland nicht steuerbare Umsätze" 2 #f "45")) K48 #(none "48" "Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug" 2 #f "48")) K49 #(none "49" "Innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens" 2 #f "49")) K51 #(none "51" "Steuerpflichtige Umsätze, Steuersatz 16 v.H." 2 #f "51")) K60 #(none "60" "Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach §13b Abs 2 UStG schuldet" 2 #f "60")) K76 #(none "76" "Umsätze, für die eine Steuer nach § 24 UStG zu entrichten ist (Bemessungsgrundlage)" 2 #f "76")) K77 #(none "77" "Lieferungen in das übrige Gemeinschaftsgebiet an Abnehmer mit USt-IdNr." 2 #f "77")) K80 #(none "80" "Umsätze, für die eine Steuer nach § 24 UStG zu entrichten ist (Steuer)" 1 #f "80")) K81 #(none "81" "Steuerpflichtige Umsätze, Steuersatz 19 v.H." 2 #f "81")) K83 #(none "83" "Verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung" 1 #f "83")) K86 #(none "86" "Steuerpflichtige Umsätze, Steuersatz 7 v.H." 2 #f "86")) K89 #(none "89" "Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zum Steuersatz von 16 v.H." 2 #f "89")) K93 #(none "93" "Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zum Steuersatz von 7 v.H." 2 #f "93")) K97 #(none "97" "Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zum Steuersatz von 16 v.H." 2 #f "97")) K98 #(none "98" "Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zu anderen Steuersätzen (Steuer)" 1 #f "98"))
K52 Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers (Bemessungsgrundlage) K53 Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers (Steuer) K59 Vorsteuerabzug für innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmen$ K61 Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen K62 Entrichtete Einfuhrumsatzsteuer K63 Vorsteuerbeträge, die nach allgemeinen Durchschnittssätzen berechnet sind K64 Berichtigung des Vorsteuerabzugs K65 Steuer infolge Wechsels der Besteuerungsart/-form K66 Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern K67 Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des $13b Abs. 1 UStG K69 Steuerbeträge, die vom letzten Abnehmer eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts geschulde$ K73 Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände und Umsätze, die unter das GrEStG fallen (Bemessun$ K74 Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände und Umsätze, die unter das GrEStG fallen (Steuer)"$ K84 Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers (Bemessungsgrundlage K85 Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers (Steuer) K91 Steuerfreie innergemeinschaftliche Erwerbe nach §4b UStG K94 Innergemeinschaftliche Erwerbe neuer Fahrzeuge von Lieferern ohne USt-IdNr. (Bemessungsgrundlage)$ K95 Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zu anderen Steuersätzen (Bemessungsgrundlage) K96 Innergemeinschaftliche Erwerbe neuer Fahrzeuge von Lieferern ohne USt-IdNr. (Steuer)
Zuschlüsselung
Zeile Kenn DATEV Kontenbezeichnung 21 41 4125 Steuerfreie EG-Lieferungen (§4, 1b UStG) an Abnehmer mit UStID 22 44 4135 Steuerfr. EG-Lief.v.Neufahrzg. an Abnehmer ohne UStID 23 49 24 43 4150 Steuerfreie Umsätze §4 Nr. 2-7 UStG 25 48 4100 Steuerfreie Umsätze §4 Nr. 8 ff UStG (ohne VSt-Abzug) 27 51 4400 Umsatzerlöse 16% USt, Inland (bis 2006 unter SKR04 #4400) 27 81 4400 Umsatzerlöse 19% USt, Inland (ab 2007 unter SKR04 #4400) 28 86 4300 Umsatzerlöse 7% USt, Inland 29 35 Umsatzerlöse, Inland, die anderen Steuersätzen unterliegen (Bemessungsgrundlage) 36 Umsatzerlöse, Inland, die anderen Steuersätzen unterliegen (Steuer) 31 77 [Nur für Land-/Forstbetriebe nach § 24 UStG] 32 76 4180(?) Erlöse die mit den Durchschnittssätzen des § 24 UStG versteuert werden (Anm: Beschreibung prüfen, Abweichung auf Formular) - [Nur für Land-/Forstbetriebe nach § 24 UStG] 80 34 91 35 97 4315 Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen EG Lieferungen 16% USt (bis 2006 unter SKR04 #4315) 89 4315 Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen EG Lieferungen 19% USt (ab 2007 unter SKR04 #4315) 36 93 4310 Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen EG Lieferungen 7% USt 37 95 98 38 94 96 40 42 4130 Innergemeinschaftl. Dreiecksgeschäft, Lieferung des ersten Abnehmers (§25b Abs 2 UStG) 41 60 4337 Erlöse aus Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG schuldet. 42 45 4338 Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze 48 52 53 49 73 74 50 84 85 52 65 3832 Nachsteuer 55 66 1400 Abziehbare Vorsteuern Inland 1401 Abziehbare Vorsteuern Inland 7% 1406 Abziehbare Vorsteuern Inland 19% 56 61 1402 Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 1404 Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19% 57 62 1433 Bezahlte Einfuhrumsatzsteuer 58 67 1408 Abziehbare Vorsteuer nach §13b UStG (Anm.: sprechende Beschreibung in Kontokommentar aufnehmen, niemand weiß ad hoc, was in §13b steht) 59 63 1407 Vorsteuer nach allgemeinen Durchschnittssätzen 60 64 Berichtigung des Vorsteuerabzugs 61 59 1432 Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb von Neufahrzeugen von Lieferanten ohne UStId 64 69 66 39 3810 Anrechnung (i.d.R. nur in der UStVA für Dezember) der Sondervorauszahlung für Dauerfristverlängerung
4120 ? 4339 Erlöse aus im anderen EG-Land steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze 4140 Steuerfreie Umsätze Offshore usw.
bereits zugeordnet in SKR04:
4100, 4125, 4135, 4150, 4180, 4300, 4400 (und andere, die ich jetzt zu faul bin nachzuschlagen)