Difference between revisions of "De/SKR04"

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Ist der SKR04 als Werk eigentlich urheberrechtlich geschützt?
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Der [[De/Referenz#Kontenrahmen|Kontenrahmen]] SKR04 ist seit längerem Bestandteil von GnuCash - bei [[De/Konfiguration#Lokalisierung_.28Einstellung_der_Sprache.2C_W.C3.A4hrung.2C_Formate_....29|Spracheinstellung]] de_DE. Auf dieser Seite sollen in erster Linie Verbesserungen diskutiert werden. Zur Verwendung siehe z.B. [[De/Bedienung#Einnahme-Überschuss-Rechnung]] und [[De/EÜR#Kontenrahmen]].
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=Rechtliches=
  
=[http://bugzilla.gnome.org/show_bug.cgi?id=473536 Zuordnung UStVa]=
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'''F:''' Ist der SKR04 als Werk eigentlich urheberrechtlich geschützt?
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'''A:''' KG, Entscheidung vom 13.02.1987 - 5 U 4910/84  LSK 1988, 440079
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UrhG § 2        Urheberrecht; Buchhaltungsprogramme    A/63/2
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:''Ein Kontenrahmen ist nicht urheberschutzfähig. Er erhält auch keine Schutzwürdigkeit dadurch, daß ein schutzwürdiges Buchhaltungsprogramm auf diesen abgestimmt ist.''
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:KG, Entscheidung vom 13.02.1987 - 5 U 4910/84 in:
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:NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Heft 18, 3. Jahrgang vom 25.04.1988
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:oder online [https://beck-online.beck.de/Default.aspx?typ=reference&y=300&z=NJW-RR&b=1988&s=1126 beck-online.beck.de, NJW-RR 1988, 1126 (Anmeldung erforderlich)]
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:Ein paar Erläuterungen dazu finden sich auch in https://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/INHALTE/publikationen/027.pdf
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=[{{BugURL}}/show_bug.cgi?id=473536 Zuordnung UStVa]=
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[https://www.hanft.de/debs/ustpos.pdf hanft.de] zur Zuschlüsselung von DATEV zu UStVa
  
 
== Schlüsselbedeutung (entnommen UStVa-Formular) ==
 
== Schlüsselbedeutung (entnommen UStVa-Formular) ==
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'''Bitte:''' Könnte jemand ergänzen, wo nur volle EUR und wo auch Cent anzugeben sind? --[[User:Fell|Fell]] 01:16, 18 August 2010 (UTC)
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=== Income ===
  
 
  K35 Umsätze, die anderen Steuersätzen unterliegen (Bemessungsgrundlage)
 
  K35 Umsätze, die anderen Steuersätzen unterliegen (Bemessungsgrundlage)
 
  K36 Umsätze, die anderen Steuersätzen unterliegen (Steuer)
 
  K36 Umsätze, die anderen Steuersätzen unterliegen (Steuer)
K39 Anrechnung (Abzug) der festgesetzten Sondervorauszahlung für Dauerfristverlängerung
 
 
  K41 Innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit USt-IdNr.  
 
  K41 Innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit USt-IdNr.  
 
  K42 Lieferungen des ersten Abnehmers (§25b Abs. 2 UStG) bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfte$
 
  K42 Lieferungen des ersten Abnehmers (§25b Abs. 2 UStG) bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfte$
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  K52 Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers (Bemessungsgrundlage)
 
  K52 Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers (Bemessungsgrundlage)
 
  K53 Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers (Steuer)
 
  K53 Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers (Steuer)
K59 Vorsteuerabzug für innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmen$
 
 
  K60 Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach §13b Abs 2 UStG schuldet
 
  K60 Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach §13b Abs 2 UStG schuldet
K61 Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen
 
K62 Entrichtete Einfuhrumsatzsteuer
 
K63 Vorsteuerbeträge, die nach allgemeinen Durchschnittssätzen berechnet sind
 
 
  K64 Berichtigung des Vorsteuerabzugs
 
  K64 Berichtigung des Vorsteuerabzugs
K65 Steuer infolge Wechsels der Besteuerungsart/-form
 
K66 Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern
 
K67 Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des $13b Abs. 1 UStG
 
 
  K69 Steuerbeträge, die vom letzten Abnehmer eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts geschulde$
 
  K69 Steuerbeträge, die vom letzten Abnehmer eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts geschulde$
 
  K73 Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände und Umsätze, die unter das GrEStG fallen (Bemessun$
 
  K73 Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände und Umsätze, die unter das GrEStG fallen (Bemessun$
 
  K74 Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände und Umsätze, die unter das GrEStG fallen (Steuer)"$
 
  K74 Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände und Umsätze, die unter das GrEStG fallen (Steuer)"$
  K76 Umsätze, für die eine Steuer nach § 24 UStG zu entrichten ist (Bemessungsgrundlage)
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  K76 Umsätze, für die eine Steuer nach § 24 UStG zu entrichten ist (Land-/forstwirtschaftliche Betriebe, Bemessungsgrundlage)
  '''K77 Lieferungen in das übrige Gemeinschaftsgebiet an Abnehmer mit USt-IdNr.'''
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  K77 Lieferungen in das übrige Gemeinschaftsgebiet an Abnehmer mit USt-IdNr. (Land-/forstwirtschaftliche Betriebe)
  K80 Umsätze, für die eine Steuer nach § 24 UStG zu entrichten ist (Steuer)
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  K80 Umsätze, für die eine Steuer nach § 24 UStG zu entrichten ist (Land-/forstwirtschaftliche Betriebe, Steuer)
 
  K81 Steuerpflichtige Umsätze, Steuersatz 19 v.H.
 
  K81 Steuerpflichtige Umsätze, Steuersatz 19 v.H.
 
  K83 Verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung
 
  K83 Verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung
  K84 Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers (Bemessungsgrundlage
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  K84 Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers (Bemessungsgrundlage)
 
  K85 Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers (Steuer)
 
  K85 Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers (Steuer)
 
  K86 Steuerpflichtige Umsätze, Steuersatz 7 v.H.
 
  K86 Steuerpflichtige Umsätze, Steuersatz 7 v.H.
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  K97 Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zum Steuersatz von 16 v.H.
 
  K97 Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zum Steuersatz von 16 v.H.
 
  K98 Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zu anderen Steuersätzen (Steuer)
 
  K98 Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zu anderen Steuersätzen (Steuer)
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=== Expenses ===
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bislang keine
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=== asset ===
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K59 Vorsteuerabzug für innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmen$
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K61 Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen
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K62 Entrichtete Einfuhrumsatzsteuer
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K63 Vorsteuerbeträge, die nach allgemeinen Durchschnittssätzen berechnet sind
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K66 Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern
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K67 Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des $13b Abs. 1 UStG
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=== liability ===
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K39 Anrechnung (Abzug) der festgesetzten Sondervorauszahlung für Dauerfristverlängerung (in der Regel nur in UStVA für Monat Dezember)
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K65 Steuer infolge Wechsels der Besteuerungsart/-form sowie Nachsteuer auf versteuerte Anzahlungen u.ä. wegen Steuersatznderung
  
 
==Zuschlüsselung==
 
==Zuschlüsselung==
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  61    59    1432  Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb von Neufahrzeugen von Lieferanten ohne UStId
 
  61    59    1432  Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb von Neufahrzeugen von Lieferanten ohne UStId
 
  64    69
 
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  66    39    3810  Anrechnung (i.d.R. nur in der UStVA für Dezember) der Sondervorauszahlung für Dauerfristverlängerung
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  66    39    3810  Anrechnung (i.d.R. nur in der UStVA für Dezember) der Sondervorauszahlung für Dauerfristverlängerung (Anm.:  Ich glaube, 3810 ist hier falsch, sondern 3820 ist richtig)
  
 
=== offene Fragen ===
 
=== offene Fragen ===
  
 
  1403  ist nicht als steuerrelevant markiert
 
  1403  ist nicht als steuerrelevant markiert
  3810ff
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  38XX  Umsatzsteuerkonten fehlen vielfach bei der Zuschlüsselung
 
  4120 ?
 
  4120 ?
 
  4315 ?
 
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  4339 Erlöse aus im anderen EG-Land steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze
 
  4339 Erlöse aus im anderen EG-Land steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze
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: Vermutlich für z.B. folgenden Fall:
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::Wenn man mit den Verkäufen seines deutschen ebay-Shops in die Niederlande eine bestimmte Umsatzschwelle überschreitet, muß man beim Belastingsdienst in Heerlen eine Steuernummer beantragen und diese dort versteuern statt hier.
 
  4140 Steuerfreie Umsätze Offshore usw.
 
  4140 Steuerfreie Umsätze Offshore usw.
  
 
relevante bugs, was die steuerliche Zuordnung angeht
 
relevante bugs, was die steuerliche Zuordnung angeht
* http://bugzilla.gnome.org/show_bug.cgi?id=473536
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* {{BugURL}}/show_bug.cgi?id=473536
* http://bugzilla.gnome.org/show_bug.cgi?id=473349
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* {{BugURL}}/show_bug.cgi?id=473349
  
 
[http://74.125.39.104/search?q=cache:AzLUOlNv2WoJ:bk.buhl.de/wiki/index.php/Kontenplan_SKR04+skr04+4120&hl=en&ct=clnk&cd=5&gl=de&client=firefox-a für den Gegencheck]
 
[http://74.125.39.104/search?q=cache:AzLUOlNv2WoJ:bk.buhl.de/wiki/index.php/Kontenplan_SKR04+skr04+4120&hl=en&ct=clnk&cd=5&gl=de&client=firefox-a für den Gegencheck]
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{|cellpadding="20"
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|[[De/EÜR#Kontenrahmen  | Zurück zur EÜR]]
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|[[De/Bedienung#Einnahme-Überschuss-Rechnung | Zurück zur Bedienung]]
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|[[De/GnuCash | Zurück zur Hauptseite]]
 +
|}
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[[Category:De|SKR04]][[Category:Kontenrahmen|SKR04]]

Latest revision as of 23:26, 27 February 2020

Der Kontenrahmen SKR04 ist seit längerem Bestandteil von GnuCash - bei Spracheinstellung de_DE. Auf dieser Seite sollen in erster Linie Verbesserungen diskutiert werden. Zur Verwendung siehe z.B. De/Bedienung#Einnahme-Überschuss-Rechnung und De/EÜR#Kontenrahmen.

Rechtliches

F: Ist der SKR04 als Werk eigentlich urheberrechtlich geschützt?

A: KG, Entscheidung vom 13.02.1987 - 5 U 4910/84 LSK 1988, 440079 UrhG § 2 Urheberrecht; Buchhaltungsprogramme A/63/2

Ein Kontenrahmen ist nicht urheberschutzfähig. Er erhält auch keine Schutzwürdigkeit dadurch, daß ein schutzwürdiges Buchhaltungsprogramm auf diesen abgestimmt ist.
KG, Entscheidung vom 13.02.1987 - 5 U 4910/84 in:
NJW-Rechtsprechungs-Report Zivilrecht (NJW-RR), Heft 18, 3. Jahrgang vom 25.04.1988
oder online beck-online.beck.de, NJW-RR 1988, 1126 (Anmeldung erforderlich)
Ein paar Erläuterungen dazu finden sich auch in https://www.uni-muenster.de/Jura.itm/hoeren/INHALTE/publikationen/027.pdf

Zuordnung UStVa

hanft.de zur Zuschlüsselung von DATEV zu UStVa

Schlüsselbedeutung (entnommen UStVa-Formular)

Bitte: Könnte jemand ergänzen, wo nur volle EUR und wo auch Cent anzugeben sind? --Fell 01:16, 18 August 2010 (UTC)

Income

K35 Umsätze, die anderen Steuersätzen unterliegen (Bemessungsgrundlage)
K36 Umsätze, die anderen Steuersätzen unterliegen (Steuer)
K41 Innergemeinschaftliche Lieferungen an Abnehmer mit USt-IdNr. 
K42 Lieferungen des ersten Abnehmers (§25b Abs. 2 UStG) bei innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfte$
K43 Weitere steuerfreie Umsätze mit Vorsteuerabzug
K44 Innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge an Abnehmer ohne USt-IdNr
K45 Im Inland nicht steuerbare Umsätze
K48 Steuerfreie Umsätze ohne Vorsteuerabzug
K49 Innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmens
K51 Steuerpflichtige Umsätze, Steuersatz 16 v.H.
K52 Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers (Bemessungsgrundlage)
K53 Leistungen eines im Ausland ansässigen Unternehmers (Steuer)
K60 Umsätze, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach §13b Abs 2 UStG schuldet
K64 Berichtigung des Vorsteuerabzugs
K69 Steuerbeträge, die vom letzten Abnehmer eines innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäfts geschulde$
K73 Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände und Umsätze, die unter das GrEStG fallen (Bemessun$
K74 Lieferungen sicherungsübereigneter Gegenstände und Umsätze, die unter das GrEStG fallen (Steuer)"$
K76 Umsätze, für die eine Steuer nach § 24 UStG zu entrichten ist (Land-/forstwirtschaftliche Betriebe, Bemessungsgrundlage)
K77 Lieferungen in das übrige Gemeinschaftsgebiet an Abnehmer mit USt-IdNr. (Land-/forstwirtschaftliche Betriebe)
K80 Umsätze, für die eine Steuer nach § 24 UStG zu entrichten ist (Land-/forstwirtschaftliche Betriebe, Steuer)
K81 Steuerpflichtige Umsätze, Steuersatz 19 v.H.
K83 Verbleibende Umsatzsteuer-Vorauszahlung
K84 Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers (Bemessungsgrundlage)
K85 Bauleistungen eines im Inland ansässigen Unternehmers (Steuer)
K86 Steuerpflichtige Umsätze, Steuersatz 7 v.H.
K89 Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zum Steuersatz von 19 v.H.
K91 Steuerfreie innergemeinschaftliche Erwerbe nach §4b UStG
K93 Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zum Steuersatz von 7 v.H.
K94 Innergemeinschaftliche Erwerbe neuer Fahrzeuge von Lieferern ohne USt-IdNr. (Bemessungsgrundlage)$
K95 Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zu anderen Steuersätzen (Bemessungsgrundlage)
K96 Innergemeinschaftliche Erwerbe neuer Fahrzeuge von Lieferern ohne USt-IdNr. (Steuer)
K97 Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zum Steuersatz von 16 v.H.
K98 Steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe zu anderen Steuersätzen (Steuer)

Expenses

bislang keine

asset

K59 Vorsteuerabzug für innergemeinschaftliche Lieferungen neuer Fahrzeuge außerhalb eines Unternehmen$
K61 Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb von Gegenständen
K62 Entrichtete Einfuhrumsatzsteuer
K63 Vorsteuerbeträge, die nach allgemeinen Durchschnittssätzen berechnet sind
K66 Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern
K67 Vorsteuerbeträge aus Leistungen im Sinne des $13b Abs. 1 UStG

liability

K39 Anrechnung (Abzug) der festgesetzten Sondervorauszahlung für Dauerfristverlängerung (in der Regel nur in UStVA für Monat Dezember)
K65 Steuer infolge Wechsels der Besteuerungsart/-form sowie Nachsteuer auf versteuerte Anzahlungen u.ä. wegen Steuersatznderung

Zuschlüsselung

Zeile Kenn  DATEV Kontenbezeichnung
21    41    4125  Steuerfreie EG-Lieferungen (§4, 1b UStG) an Abnehmer mit UStID
22    44    4135  Steuerfr. EG-Lief.v.Neufahrzg. an Abnehmer ohne UStID
23    49
24    43    4150  Steuerfreie Umsätze §4 Nr. 2-7 UStG
25    48    4100  Steuerfreie Umsätze §4 Nr. 8 ff UStG (ohne VSt-Abzug)
27    51    4400  Umsatzerlöse 16% USt, Inland (bis 2006 unter SKR04 #4400)
27    81    4400  Umsatzerlöse 19% USt, Inland (ab 2007 unter SKR04 #4400)
28    86    4300  Umsatzerlöse 7% USt, Inland
29    35          Umsatzerlöse, Inland, die anderen Steuersätzen unterliegen (Bemessungsgrundlage)
      36          Umsatzerlöse, Inland, die anderen Steuersätzen unterliegen (Steuer)
31    77          [Nur für Land-/Forstbetriebe nach § 24 UStG]
32    76    4180(?)  Erlöse die mit den Durchschnittssätzen des § 24 UStG versteuert werden  (Anm: Beschreibung prüfen, Abweichung auf Formular) - [Nur für Land-/Forstbetriebe nach § 24 UStG]
      80
34    91
35    97    4315  Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen EG Lieferungen 16% USt (bis 2006 unter SKR04 #4315)
      89    4315  Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen EG Lieferungen 19% USt (ab 2007 unter SKR04 #4315)
36    93    4310  Erlöse aus im Inland steuerpflichtigen EG Lieferungen 7% USt
37    95
      98
38    94
      96
40    42    4130  Innergemeinschaftl. Dreiecksgeschäft, Lieferung des ersten Abnehmers (§25b Abs 2 UStG)
41    60    4337  Erlöse aus Leistungen, für die der Leistungsempfänger die Steuer nach § 13b UStG schuldet.
42    45    4338  Erlöse aus im Drittland steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze
48    52
      53
49    73
      74
50    84
      85
52    65    3832  Nachsteuer
55    66    1400  Abziehbare Vorsteuern Inland
            1401  Abziehbare Vorsteuern Inland 7%
            1405  Abziehbare Vorsteuern Inland 16%
            1406  Abziehbare Vorsteuern Inland 19%
56    61    1402  Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb
            1404  Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb 19%
57    62    1433  Bezahlte Einfuhrumsatzsteuer
58    67    1408  Abziehbare Vorsteuer nach §13b UStG                                        (Anm.:  sprechende Beschreibung in Kontokommentar aufnehmen, niemand weiß ad hoc, was in §13b steht)
59    63    1407  Vorsteuer nach allgemeinen Durchschnittssätzen
60    64          Berichtigung des  Vorsteuerabzugs
61    59    1432  Abziehbare Vorsteuer aus innergemeinschaftlichem Erwerb von Neufahrzeugen von Lieferanten ohne UStId
64    69
66    39    3810  Anrechnung (i.d.R. nur in der UStVA für Dezember) der Sondervorauszahlung für Dauerfristverlängerung (Anm.:  Ich glaube, 3810 ist hier falsch, sondern 3820 ist richtig)

offene Fragen

1403   ist nicht als steuerrelevant markiert
38XX   Umsatzsteuerkonten fehlen vielfach bei der Zuschlüsselung
4120 ?
4315 ?
4339	Erlöse aus im anderen EG-Land steuerbaren Leistungen, im Inland nicht steuerbare Umsätze
Vermutlich für z.B. folgenden Fall:
Wenn man mit den Verkäufen seines deutschen ebay-Shops in die Niederlande eine bestimmte Umsatzschwelle überschreitet, muß man beim Belastingsdienst in Heerlen eine Steuernummer beantragen und diese dort versteuern statt hier.
4140	Steuerfreie Umsätze Offshore usw.

relevante bugs, was die steuerliche Zuordnung angeht

für den Gegencheck


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